Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Telefon:
+36 83 900 047

E-mail:
reservation(at)zalasprings(dot)hu

Internet:
http://zalasprings.hu

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER ZALA SPRINGS GOLF RESORT ZRT.
8784 Kehidakustány, Golf utca 1. für Unterkunfts- und Golfdienstleistungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von der Zala Springs Golf Resort Zrt. angebotenen Unterkunfts- und Golfdienstleistungen sowie für die vom Dienstleister oder einer seiner Vertragspartner kostenlos oder entgeltlich auf dem Zala Springs Golf Resortgelände oder damit im Zusammenhang angebotenen Dienstleistungen.

1) Daten des Dienstleisters:

Firma: Zala Springs Golf Resort Zrt.
Sitz: 8784 Kehidakustány, Golf utca 1.
Postanschrift: 8784 Kehidakustány, Golf utca 1.
Handelsregisternummer: 20-09-073387
Steuernummer: 24960551-2-20
Ort der Leistungserbringung: Das Gesamtgelände des Zala Springs Golf Resorts, insbesondere die unter den Flurstücksnummern Zalacsány 010/3 - 010/9 und 027 sowie Kehidakustány 0144/5 - 0144/21 und 0148/1 registrierten Grundstücke.
GPS Koordinaten: 46.822453,17.094343
46°49'20.8"N 17°05'39.6"E

Der Dienstleister informiert die Gäste, dass die jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Resortregeln und die ebenfalls keinen Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellenden Datenschutzvorschriften auf der Internetseite http://zalasprings.hu/ erreichbar, kennenlernbar und von dort ausdruckbar sind, und sie sind ferner auch an der Rezeption des Zala Springs Golf Resorts zugänglich.

2) Die Vertragsparteien

a) Die vom Dienstleister angebotenen Unterkunfts- und Golfdienstleistungen /nachstehend gemeinsam: die „Dienstleistungen“/ werden vom Gast in Anspruch genommen. Als Dienstleistungen gelten alle vom Dienstleister oder einer seiner Vertragspartner kostenlos oder entgeltlich auf dem Zala Springs Golf Resortgelände oder damit im Zusammenhang angebotenen Dienstleistungen.

b) Wenn der Gast unmittelbar beim Dienstleister die Dienstleistungen bestellt, gilt er als Vertragspartei.

c) Wenn der Gast die Unterkunft nicht unmittelbar selbst bucht, sondern die Buchung durch eine Drittperson, z.B. einen Reisevermittler oder Reiserveranstalter /nachstehend: der „Vermittler“/ erfolgt, gilt der Vermittler als Vertragspartei und die Bedingungen der Zusammenarbeit werden im zwischen dem Dienstleister und dem Vermittler geschlossenen Vertrag geregelt, wobei für die vertraglich nicht geregelten Angelegenheiten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden. In diesem Fall hat der Dienstleister nicht zu prüfen ob der Vermittler den Gast rechtmäßig vertritt.

d) Der Dienstleister und die Vertragspartei nachstehend gemeinsam: „die Parteien“.

3) Arten und Bedingungen der Inanspruchnahme der Dienstleistung, allgemeine Regeln

a. Bestellung der Dienstleistung:
Auf die vom Gast, mündlich oder schriftlich erhaltene Anfrage gibt der Dienstleister ein schriftliches Angebot. Wird das Angebot innerhalb von 48 Stunden schriftlich nicht bestätigt, bzw. erfolgt keine diesbezügliche konkrete Buchung, erlischt die Angebotsbindung des Dienstleisters.

Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der mündlichen oder schriftlichen Anfrage des Gastes durch den Dienstleister zustande und gilt sodann als schriftlicher Vertrag /nachstehend: der „Vertrag“/.
Eine mündliche Buchung oder Buchungsänderung oder deren mündliche Bestätigung durch den Dienstleister gelten als keinen Vertrag. Ein ausschließlich mündlich abgegebenes Angebot oder abgegebene Bestellung wird vom Dienstleister nicht als Angebot bzw. Bestellung berücksichtigt.

Der Dienstleister kann vom Gast jederzeit, aber insbesondere in frequentierten Perioden und für spezielle Packungen ein Angeld verlangen; das Angeld beträgt (je nach Periode) 10-50% und der Dienstleister stellt darüber am Tag an dem das Angeld auf dem Konto des Dienstleisters gutgeschrieben wird, eine Rechnung über das erhaltene Angeld aus. Die Buchung wird vom Dienstleister erst dann garantiert, wenn das Angeld auf seinem Konto gutgeschrieben wurde. Wenn der Gast das Angeld innerhalb von 48 Stunden nach dem Zahlungshinweis nicht bezahlt, wird der Dienstleister berechtigt die Buchung zu stornieren, und seine Angebotsbindung erlischt.

Die Bestellung muss den Namen und die Adresse vom Gast sowie den genauen Zeitpunkt der Ankunft und Abreise, den Typ des Appartements, die verbundenen Dienstleistungen (Mahlzeiten, Programm) und die genaue Angabe der Golfdienstleistungen und ihrer Termine enthalten. Der Gast hat schon bei seiner Buchung die genaue Art des zu buchen gewünschten Appartements anzugeben.

Gäste haben ihre Identität den gesetzlichen Anforderungen entsprechend, noch vor der Buchung des Appartements anzugeben um die Buchung vornehmen zu können. Nicht angemeldete Personen dürfen im Appartement nicht wohnen.

b. Stornierung der Dienstleistung:
Wenn der Dienstleister in seinem Angebot keine weiteren Bedingungen bestimmt, gelten für die Stornierung und Änderung folgende Bedingungen: Erfolgt die Stornierung spätestens am 7. Tag bis 16:00 Uhr vor dem in der Buchung angegebenen Ankunftstag rechnet der Dienstleister keinen Preisaufschlag an. Bei einer Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor dem in der Buchung angegebenen Zeitpunkt oder bei einer nach der Ankunft wegen einer früheren Abreise erfolgten Stornierung kann der Dienstleister 30% der stornierten Dienstleistung als Vertragsstrafe geltend machen. Die Vertragsstrafe kann auch in Form einer Anrechnung geltend gemacht werden.

Bei einer Stornierung am oder innerhalb von 72 Stunden vor dem in der Buchung angegebenen Ankunftstag oder bei Nichterscheinen wird 50% der gebuchten Unterkunftsdienstleistung (jedoch mindestens der Preis für einen Tag) als Vertragsstrafe geltend gemacht. Wenn es zu keiner Stornierung kommt, der Gast jedoch nicht erscheint, kann der Dienstleister die Unterkunft für die Vertragspartei bis 12:00 Uhr des, dem Ankunftstag folgenden Tages vorbehalten, wonach die Leistungspflicht des Dienstleisters erlischt. Die Vertragsstrafe kann auch gegen die vom Gast unter beliebigen Rechtstiteln (wie etwa Vorauszahlung oder Angeld) schon bezahlten Beträge aufgerechnet werden.
Ist die Vertragspartei eine Wirtschaftsorganisation (einschließlich Wirtschaftsgesellschaften, Organisationen der Zivilgesellschaft, Kirchen, Selbstverwaltungen, Einrichtungen der Selbstverwaltungen, staatliche Organisationen und deren Einrichtungen, usw.) hat die Vertragspartei auch in dem Fall die beim Rücktritt fällige Vertragsstrafe selbst zu bezahlen, wenn die Kosten der Unterkunft sonst unmittelbar von der im Namen der Vertragspartei vorgehenden Person getragen werden.

c. Die zur Dienstleistung gehörende Verpflegung
Die Unterkunftsdienstleistung kann – ohne eine abweichende Vereinbarung – mit der Verpflegung gemäß des auf der Homepage des Dienstleisters angegebenen Angebotes (Frühstück oder Halbpension) in Anspruch genommen werden.

Wird Halbpension bestellt, sind im Preis täglich ein Frühstück und ein Mittagessen oder ein Frühstück und ein Abendessen enthalten.

Die Mahlzeiten werden vom Dienstleister als All You Can Eat Buffets angeboten. Aufgrund der Anzahl der Gäste kann aber der Dienstleister auch so entscheiden, dass die Mahlzeiten nicht als All You Can Eat Buffets angeboten werden. In diesem Fall kann der Gast À La Carte essen und der jeweilige Aufpreis für die Halbpension wird dann aus dem auf der Speisekarte angegebenen Preis abgezogen.

d. Ankunft am und Abreise vom Unterkunftsort:
i. die Zimmer können am vertraglich festgelegten Ankunftstag ab 15:00 Uhr besetzt werden und müssen am vertraglich festgelegten Abreisetag bis 11:00 Uhr geleert werden. Ein vorzeitiges Check-in bzw. ein späteres Check-out ist gegen einen vom Dienstleister festgelegten Aufpreis unter Berücksichtigung sonstiger Buchungen für die Unterkunft möglich.

e. Individuelle Wünsche
Der Dienstleister akzeptiert Wünsche und Anmerkungen bezüglich der Buchung schriftlich und im Voraus, spätestens bis zum Ankunftstag, sonst werden in dieser Hinsicht keine Reklamationen akzeptiert, wobei der Dienstleister über die Erfüllung solcher Wünsche jeweils selbst entscheiden und in deren Bezug einen möglichen Aufpreis feststellen kann. Hinsichtlich der Preise unterscheidet der Dienstleister nur aufgrund der Kategorien des Appartements, nicht aber aufgrund ihrer Lage (wie etwa westlich oder östlich gelegene Appartements).

4) Dienstleistungspreise:

Alle vom Dienstleister angegebenen Preise enthalten die zum Zeitpunkt der Ausstellung des Zahlungsbelegs geltende, gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer, verstehen sich jedoch zuzüglich der Touristensteuer, die mit Ausnahme solcher Angebote, bei denen der Dienstleister angibt, dass „die Preise die Touristensteuer enthalten“, am Ort der Leistungserbringung zu zahlen ist. Die Preise enthalten ferner weder die An- und Abreisekosten noch die Kosten der Fremdenführung. Die Preise werden – aufgrund von § 6 der gemeinsamen Verordnung des Ministeriums für Nationale Förderung und Wirtschaft und des Ministeriums für Soziales und Arbeitswesen Nr. 4/2009 (I.30.) – am Ort der Leistungserbringung, den Rechtsnormen entsprechen angegeben. Der Gast kann vor Anfang der Leistungserbringung über die Preise der Dienstleistungen auch an der Rezeption des Dienstleisters genaue Auskunft erhalten. Der Dienstleister behält sich das Recht einer Preisänderung vor. Die jeweils geltenden Preise werden vom Dienstleister in der Bestätigung der Bestellung angegeben. Die jeweiligen Preise des Dienstleisters sind auf der Homepage des Dienstleisters (http://zalasprings.hu/) angegeben. Der Dienstleister und der Gast vereinbaren, dass sie als Erfüllungszeitpunkt der erbrachten Dienstleistung (UStG § 55 Abs. (1)) den Tag der vom Gast zuletzt in Anspruch genommenen Dienstleistung berücksichtigen (also den Zeitpunkt, zu dem der Gast die Unterkunft verlässt bzw. zu dem er von dort auscheckt).

5) Zahlungsbedingungen:

Bestellte Dienstleistungen können per Überweisung, Kreditkartengarantie oder vor Ort in bar sowie mit den vom Dienstleister akzeptierten Bankkarten (VISA, VISA Electron, V-Pay, MasterCard, Maestro und JCB), mit der ungarischen Széchenyi Karte (SZÉP-Karte) und den vom Dienstleister oder seiner Vertragspartner ausgestellten Voucher gezahlt werden.

Wird der Betrag mit der SZÉP-Karte bezahlt, kann der Dienstleister – um die Kartenzahlung zu ermöglichen – verlangen, dass die Dienstleistungen im Voraus bezahlt und ihm die zur Identifizierung des Gastes geeigneten persönlichen Dokumente (gültiger Personalausweis, Führerschein oder Reisepass) vorgelegt werden. Der Gast hat sich auf Aufforderung zu identifizieren. Sollte die Identifizierung aus einem vom Dienstleister nicht zu verantwortenden Grund scheitern, kann der Dienstleister die Akzeptanz der SZÉP-Karte als Zahlungsmittel verweigern. Bei einer Zahlung per Überweisung hat der Gast den Gegenwert der bestellten Dienstleistungen – in Ermangelung einer abweichenden Bestimmung des mit dem Dienstleister oder mit dem Vermittler geschlossenen Vertrags – bis zu einem solchen Zeitpunkt zu überweisen, dass der Betrag noch vor Ankunft des Gastes gutgeschrieben werden kann.

Alle mit der jeweils gewählten Zahlungsart verbundenen Kosten werden von der Vertragspartei getragen.

6) Individuelle Dienstleistungen:

Programme:
Über Programmangebote und jeweilige Preise der einzelnen Programme gibt der Dienstleister zum Zeitpunkt der Buchung oder während des Aufenthaltes Auskunft. Einige Programme des Dienstleisters starten erst wenn eine Mindestanzahl von Teilnehmern erreicht wird. Der Gast soll sich über einzelne Programme bei der Buchung erkundigen.

7) Reklamation:

a) Bei eventuellen Beschwerden während der Dauer der Dienstleistung kann der Gast bis zum Zeitpunkt der Abreise an der Rezeption des Dienstleisters schriftlich reklamieren. Der Dienstleister hat Beschwerden innerhalb von drei Tagen zu prüfen bzw. auf sie detailliert zu reagieren.

b) Das Beschwerderecht des Gastes erlischt mit der Abreise von der Unterkunft.

8) Ablehnung der Vertragserfüllung, Erlöschen der Leistungspflicht

Der Dienstleister kann den auf die Dienstleistung gerichteten Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen und somit die Leistungserbringung verweigern, wenn:

a) der Gast die Unterkunft, die die Leistungserbringung unterstützenden Einrichtungen oder das zu seiner Verfügung gestellte Appartement nicht bestimmungsgemäß nutzt,

b) der Gast gegen die Sicherheit und Ordnung der Unterkunft verstößt sowie wenn er sich mit den Angestellten der Unterkunft auf unangenehme oder rüde Weise benimmt, unter starkem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, sein Auftreten Furcht erregt oder beleidigend ist, oder wenn er sich auf eine andere, inakzeptable Weise verhält,

c) der Gast an einer ansteckenden Krankheit leidet,

d) der Gast die Resortregeln schwer verletzt,

e) die Vertragspartei das bzw. die im Vertrag bestimmte Angeld bzw. Vorauszahlung bis zur vertraglich festgelegten Frist nicht leistet.

Der zwischen den Parteien zustande gekommene Vertrag endet, wenn er wegen höherer Gewalt nicht in Erfüllung gehen kann.

9) Resortregeln

Der Dienstleister bietet seine Dienstleistungen auf dem Gelände des sich im Außenbereich von Zalacsány und Kehidakustány – derzeit an den beim Grundbuchamt unter den Flurstücksnummern Kehidakustány 0144/5-8, 0144/11-21 und 0148/1, bzw. Zalacsány 010/3-9 und 027 registrierten Grundstücken – befindenden, unter der Bezeichnung Zala Springs Golf Resort bekannten Golfdorfes /nachstehend: Zala Springs Golf Resort/ an. Das Zala Springs Golf Resort ist ein Golfdorf mit Dienstleistungen auf höchstem Niveau, dessen Kern einer der schönsten Robert Trent Jones II Golfplätze Mitteleuropas mit einem exklusiven Golfklub bildet. Weitere Teile des Zala Springs Golf Resorts sind die teilweise schon gebauten, bzw. derzeit noch im Bau liegenden sonstigen Gebäude (Wohn- und Ferienhäuser, Appartements) sowie sonstige ergänzende Dienstleistungen anbietende Anlagen (wie etwa Restaurants). Ziel des Zala Springs Golf Resorts ist es, den sich auf seinem Gebiet jeweils aufhaltenden Personen – darunter Bewohnern, Urlaubern, Besuchern und sich ausruhenden Personen (Sportlern) – eine hochwertige gebaute und natürliche Umwelt mit Dienstleistungen auf höchstem Niveau zu bieten. Die Festlegung der für das gesamte Gelände des Zala Springs Golf Resorts maßgebenden und für alle geltenden und einzuhaltenden Regeln (einschließlich der Verkehrs-, Verhaltens- und Vermögensschutzregel, gemeinsam nachstehend: „Resortregeln“) obliegt dem Dienstleister. Alle können die jeweils geltenden Resortregeln an der Rezeption des Golfklubs kennenlernen. Der Gast verpflichtet sich mit dem Zustandekommen des Vertrags zur Einhaltung der Resortregeln. Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass verschiedene, im Zala Springs Golf Resort angebotene Dienstleistungen zu weiteren Regeln und Vorschriften gebunden sein können.

10) Einführung von Haustieren auf das Gelände des Zala Springs Golf Resorts:

Der Dienstleister kann Haustiere den in den Resortregeln (i.g.F.) festgelegten Bestimmungen entsprechend empfangen.

11) Sicherheit der Datenverarbeitung

a) Der Gast haftet für die Echtheit der vom ihm angegebenen personenbezogenen Daten.

b) Zu den vom Gast angegebenen personenbezogenen Daten haben ausschließlich die Mitarbeiter des Verantwortlichen Zugriff. Der Verantwortliche leitet mit Ausnahme der angegebenen Parteien personenbezogene Daten an Drittpersonen nur mit der vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung der betroffenen Person weiter.

c) Der Dienstleister schützt die Daten insbesondere gegen unbefugten Zugang, unbefugte Weiterleitung, Veröffentlichung, Löschung oder Vernichtung sowie gegen unbeabsichtigte Vernichtung und Beschädigung.

d) Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass der Dienstleister aufgrund einer Gesetzesbestimmung personenbezogene Daten an die ersuchende Behörde herauszugeben hat, wenn die diesbezüglichen gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind. Der Nutzer kann gegen die auf der Grundlage eines Gesetzes oder eines behördlichen oder gerichtlichen Beschlusses angeordnete Bereitstellung der Daten keine Beschwerde einlegen.

Weitere Datenschutzbestimmungen befinden sich auf der Webseite http://zalasprings.hu/ und auf ihren Unterwebseiten, sowie an der Rezeption des Zala Springs Golf Resorts.

12) Vertraulichkeit

Bei der Erfüllung seiner im Vertrag festgelegten Pflichten hat der Dienstleister gemäß den Vorschriften des Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten und Daten von öffentlichem Interesse vorzugehen.

13) Höhere Gewalt

Solche Gründe oder Umstände (wie etwa Kriege, Terroranschläge, Brände, Überschwemmungen, Unwetter, Stromengpässe, Rohrbrüche, Streiks), welche außerhalb der Kontrolle der Partei liegen (höhere Gewalt) stellen die jeweilige Partei von der Pflicht zur Erfüllung ihrer vertraglich festgelegten Pflichten solange frei, bis der jeweilige Grund oder Umstand besteht. Die betroffene Partei hat die andere Partei über den Eintritt solcher Umstände unverzüglich schriftlich zu informieren.

14) Schadenersatzhaftung

a) Der Gast haftet für die dem Dienstleister oder Drittpersonen verursachten Schäden gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

b) Der Gast haftet für alle solchen Schäden und Nachteile, die der Dienstleister oder eine Drittperson wegen der Schuld des Gastes, seiner Begleitung oder der von ihm zu verantwortenden Personen, Gegenstände oder Haustiere usw. erleidet. Diese Haftung besteht auch in dem Fall, wenn der Geschädigte die Ersetzung seines Schadens unmittelbar vom Dienstleister fordern kann.

c) Der Dienstleister hat den vom Gast erlittenen Schaden gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zu ersetzen.

d) Der Dienstleister kann dem Gast das Betreten bestimmter Bereiche der Unterkunft untersagen. Der Dienstleister haftet nicht für solche Schäden oder Verletzungen, die in einem solchen Bereich entstehen.

e) Für Wertgegenstände, Wertpapiere und Bargeld ist der Dienstleister nur dann haftbar – und zwar ohne Beschränkung der Haftungshöhe – wenn er die Sache (mit schriftlicher Bestätigung) ausgesprochen zur Aufbewahrung übernommen hatte und der Schaden aus einem Grund eingetreten ist, für den er nach den allgemeinen Regeln haftet. In diesem Fall trägt der Gast die Beweislast.

f) Der Gast muss den von ihm eventuell erlittenen Schaden unverzüglich dem Dienstleister anmelden und muss ihm alle nötigen Angaben bekanntgeben, die zur Aufklärung der Umstände des Schadensfalls oder eventuell zur Protokollaufnahme durch die Polizei / zum polizeilichen Verfahren nötig sind.

g) Der Gast muss den Schaden - nach dessen Eintritt - unverzüglich dem Dienstleister anmelden. Versäumt er dies, trägt der Gast die Folgen dafür, und der Dienstleister haftet für den Schaden nach den allgemeinen Regeln, doch trägt der Gast die Folgen einer erfolglosen Beweisführung.

15) Erfüllungsort, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

a) Der Erfüllungsort ist der Ort der Unterkunftsdienstleistung.

b) Für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Buda Umland (Buda Környéki Járásbíróság) – oder bei sachlicher Zuständigkeit des Gerichtshofs der Gerichtshof von Székesfehérvár (Székesfehérvári Törvényszék) – ausschließlich zuständig.

c) Für das Rechtsverhältnis zwischen dem Dienstleister und dem Gast gelten die ungarischen Rechtsnormen, so insbesondere die Bestimmungen des Gesetzes Nr. V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch.

Der Dienstleister und die Vertragspartei erklären einstimmig diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die eventuell unmittelbar übernommenen ergänzenden Bestimmungen für sich als bindend anzuerkennen und sie freiwillig zu erfüllen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich gleichzeitig auf die mit einzelnen Gästen sowie – in Ermangelung einer abweichenden Vereinbarung – mit Gruppen bzw. auf die mit natürlichen Personen sowie mit Firmen und anderen Organisationen geschlossenen Verträge.

Individuelle Bedingungen sind nicht Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen; individuelle Bedingungen und gesonderte Vereinbarungen mit der Vertragspartei sind nur schriftlich gültig. Der Gast kann sich über individuelle Angebote an der E-Mail-Adresse reservation(at)zalasprings(dot)hu sowie unter der Telefonnummer +36 83 900 047 erkundigen. Bei Abweichungen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem mit dem Gast geschlossenen Vertrag sind die Bestimmungen des jeweiligen Vertrags maßgebend, jedoch nur in der abweichenden Angelegenheit, da sonst die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.

Der Gast erklärt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kennengelernt und sie zur Kenntnis genommen zu haben.